Kategorie-Archiv: Mecklenburg-Vorpommern

Aktuelle Corona-News für Mecklenburg-Vorpommern

Corona-News vom 15.06.2021 für Mecklenburg-Vorpommern:

Das Bundesland lockert die Maskenpflicht und reduziert die Testpflicht für Urlauber.

Ab jetzt gilt:

1. Maskenpflicht

• entfällt künftig auf Parkplätze
• Kunden müssen keine FFP2-Maske mehr beim Friseur oder anderen Gesundheits-Dienstleistern tragen – eine medizinische Maske reicht und muss aber weiter getragen werden
• bei Veranstaltungen im Außenbereich müssen bei Veranstaltungen bis 2.500 Besuchern keine Masken mehr auf den Sitzplätzen getragen werden
• weitere Lockerungen sind für nächste Woche angekündigt, geplant ist eine sog. Corona-Ampel
• einen vollständigen Maskenverzicht werde es aber nicht geben

2. Testpflicht

• Urlauber müssen ab 17.06.2021 nur noch bei der Anreise einen negativen Test vorlegen
• die bisherigen Tests alle weiteren 3 Tage entfallen
• gilt u.a. für Gäste in Hotels, Dauercamper und Zweitwohnungsnutzer

Für den 22.06.2021 ist eine weitere Kabinett-Sitzung anberaumt.
Aufgrund der geringen Zahlen ist mit weiteren Lockerungen zu rechnen.

Einreisebestimmungen für MV — Was wird derzeit für Ihren Rügen-Urlaub benötigt?

Aktuelle Einreisebestimmungen für Urlauber in Mecklenburg-Vorpommern:

Alle in unserem Rügen-Blog genannten Bestimmungen sind mit diesem Beitrag hinfällig!

Ab jetzt gilt:

  • Sie sind seit mind. 14 Tagen vollständig geimpft. Nachweis über Impfpass oder Impfbescheinigung.
  • Sie sind bereits genesen (Bestätigung des Gesundheitsamtes oder Arztes oder positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 6 Monate ist).
  • Sie können einen nicht älter als 24 Stunden negativen PoC-Antigenschnelltest-Nachweis oder einen nicht älter als 48 Stunden alten PCR-Test-Nachweis vorweisen. Kinder unter 6 Jahren sind von den Testerfordernissen ausgenommen.

Sie müssen während ihres Aufenthalts keinen erneuten Testnachweis für die Unterkunft erbringen.

Weitere Informationen zu den aktuellen Corona-Bestimmungen in Mecklenburg-Vorpommern

Urlaub in MV: Ab 28. Mai 2021 soll sich MV für den Tourismus und ab 04.06.2021 für Besucher aus dem ganzen Bundesgebiet öffnen

Geimpfte, Genesene oder Negativ-Getestete dürfen in den Urlaub nach MV

Wie man der hiesigen Presse entnehmen kann, plant die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) kräftige Öffnungsschritte beim Tourismus und in der Kultur. Die stark sinkende Corona-Inzidenz in Mecklenburg-Vorpommern macht es möglich.

Urlaub in MV möglich

Urlaub in MV möglich

„Am Dienstag will sich Frau Schwesig mit Kulturschaffenden, am Mittwoch mit der Tourismusbranche treffen. Schon am Donnerstag könnte das Regierungskabinett die Öffnungen beschließen.“, schrieb die Ostsee-Zeitung.de am 25.05.2021

Weiter konnte man der Presse entnehmen, dass am Freitag den 28.05.2021 für Touristen aus MV und ab 04.06.2021 für Besucher aus dem ganzen Bundesgebiet der Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern möglich sein soll.

In der Tourismusbranche sorgte die Äußerung der Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern für große Verwunderung: Kaum ein Hotel oder Pension kann sich so kurzfristig auf die geplante Öffnung einstellen. Erst sagte man zweimal den Gästen ab und nach der zweiten Stornierung haben viele Gäste dann in anderen Regionen gebucht. Somit gibt es keine Planungssicherheit für Hotels und Pensionen. Niemand weiß, wie das Buchungsverhalten kurzfristig ausfallen wird. Auch die Zulieferer für Hotels und Pensionen stehen vor einem riesigen logistischen Problem, sofern es einen Ansturm in den touristischen Hochburgen Mecklenburg-Vorpommerns gibt.

Was ist jetzt für zukünftige Gäste Mecklenburg Vorpommerns wichtig?

  • bei der Anreise nach Mecklenburg-Vorpommern ist ein negativer Test (nicht älter als 24 Stunden) notwendig, gefolgt von zwei Tests pro Woche
  • Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin

Wer übernimmt die Kosten der Corona-Tests?

Stand 27.05.2021 12.30 Uhr
Leider konnte niemand von der Corona-Hotline MV (Tel.: 0385/588-11311) diese Frage beantworten, da die Verordnung noch nicht bekannt ist.

Was ist bei der Einreise mit Kindern zu beachten?

Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat ihre aktuell geltende Corona-Verordnung korrigiert. Nach Kritik an der Regelung, dass nur noch geimpfte Menschen einreisen dürfen, wurde jetzt klargestellt: Wer einreisen darf, kann auch seine ungeimpften Kinder bis zum Alter von 18 Jahren mitbringen.

Ab wann sollen Ausstellungsbesuche, Konzerte und Theater möglich sein?

  • Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäuser sollen ab 1. Juni für Besucher mit einem negativer Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, öffnen.
  • Bei kleinen Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Theater und Opernaufführungen dürfen bis 21.06. im Innenbereich nur 15 Gäste und im Außenbereich 25 Gäste der Kultur lauschen.

Ab wann sollen Kinos wieder geöffnet haben?

  • Derzeit sollen Kinos ab 21.06. öffnen, Autokinos sind seit dem 25.05. schon geöffnet.

Sofern es offizielle Meldungen gibt, informieren wir Sie hier im „Rügen-Blog“.

Lockdown ab 14.06.2021 in Mecklenburg Vorpommern beendet

Dieser Beitrag ist nicht mehr aktuell!

Endlich wieder schön Essen gehen, endlich wieder ein tollen Urlaub an der Ostsee verbringen: Der Lockdown im Tourismus in Mecklenburg Vorpommern neigt sich dem Ende!

Willkommen ab den 14.06.2021 in Mecklenburg Vorpommern

Willkommen ab den 14.06.2021 in Mecklenburg Vorpommern

Gestern Abend konnte man dann aus dem Medien erfahren: „Am 7. Juni soll zunächst der Übernachtungstourismus für Einheimische öffnen. Am 14. Juni öffnen laut Schwesig die Hotels, Pensionen, Campingplätze und Ferienwohnungen auch wieder für Menschen aus ganz Deutschland.“ Quelle: www.ndr.de

Was bedeutet das für die Vermieter von Ferienunterkünften in Mecklenburg Vorpommern?

Ab 14.06.2021 dürfen Vermieter aus Mecklenburg Vorpommern Ihre Ferienunterkünfte wieder vermieten.

Zu den Einreisebestimmungen für Gäste aus anderen Bundesländern sagte die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
„Alle, die doppelt geimpft oder genesen sind, dürfen ohne Test einreisen. Für alle anderen gelte eine Testpflicht bei der Einreise – auch für Kinder ab dem Schulalter. Buchungen seien ab sofort möglich.“ Quelle: www.ndr.de

Was bedeutet dass für die Gastronomie in Mecklenburg Vorpommern?

Die Innen- und Außengastronomie darf am 23. Mai öffnen. In den Außenbereichen besteht keine Testpflicht. Wer drinnen sitzen möchte, muss einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen.
Es wurde keine Sperrstunde für die Gastronomie festgelegt.

Was bedeutet dass für den Einzelhandel in Mecklenburg Vorpommern?

Laut Ministerpräsidentin Schwesig darf der Einzelhandel in ganz Mecklenburg-Vorpommern am 25. Mai wieder öffnen. Dasselbe gelte für körpernahe Dienstleistungen, wie zum Beispiel Fußpflege oder Kosmetik. Da der Landkreis Vorpommern-Rügen bereits eine Inzidenz von unter 50 hat, darf der Einzelhandel in diesem Kreis bereits am 21.05.2021 öffnen.

Schauen Sie bitte auch auf den Frage/Antwortkatalog zum Thema „Die aktuellen Corona-Regeln in MV“ des Norddeutschen Rundfunks.

Ab wann kann man in Mecklenburg Vorpommern wieder Urlaub machen?

Ministerpräsidentin Schwesig will Einreiseverbot für Geimpfte lockern.

Wie aus offizieller Quelle zu erfahren war, soll die geplante Lockerung nur für vollständig geimpfte Menschen mit Zweitwohnung in MV gelten.

AKTUELL: Seit dem 5. Mai dürfen Tagestouristen und Zweitwohnungsbesitzer aus anderen Regionen einreisen, wenn sie vollständig gegen Corona geimpft sind und ihre letzte Impfung vor 14 Tage erfolgte oder wer nach einer überstandenen Infektion die erste Dosis verabreicht bekommen hat. Ausgeschlossen von dieser Reglung sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, da diese noch nicht geimpft werden dürfen.

Für den Tourismus in Mecklenburg Vorpommern gilt aber weiterhin:
Bis zum 22.05.21 ist die Beherbergung für Reisen zu touristischen Zwecken untersagt
(Quelle: Verordnungsblatt der Corona-Landesverordnung MV Stand 23.04.2021).

Tourismus in Mecklenburg Vorpommern weiterhin nicht möglich

Ob man nach dem 22.05.2021 endlich wieder seinen Urlaub in Mecklenburg Vorpommern machen kann, muss erst noch in einer weiteren Kabinettssitzung unter Berücksichtigung der aktuellen Lage beraten werden.

Weiterhin gilt: Private Reisen für Verwandtenbesuche sind möglich. Ein Besuch der Kernfamilie (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern) ist erlaubt. Es wird aber weiterhin von nicht zwingend notwendigen Reisen abgeraten.

Corona Rügen: Neue Corona-Verordnung seit 10.07.2020 in Mecklenburg-Vorpommern

Corona Bestimmungen für die Insel Rügen / Mecklenburg-Vorpommern – Stand 10.07.2020

Öfter kommt die Frage: „Welche Einschränkungen gibt es aktuell wegen Corona auf der Insel Rügen?“ Da die Insel im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern liegt, gilt seit dem 10.07.2020 folgende Corona-Verordnung auch für Rügen:

    Anreise nach Mecklenburg-Vorpommern bzw. Insel Rügen

  • Sofern die Anreise nicht aus einem Landkreis mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage (Basis RKI) vor der geplanten Anreise erfolgt, ist diese gestattet.

    Tagesaktuelle Infos welche Landkreise betroffen sind: Tagesaktuelle COVID-19-Fälle der letzten 7 Tage/100.000 Einwohner.

  • Weitere Maßnahmen der Landesregierung gegen Corona-Ausbreitung in Mecklenburg-Vorpommern

  • Die Corona-bedingte Höchstgrenze für den öffentlichen Raum von 10 Personen gilt nicht mehr. Die Einhaltung des Abstandsgebots und der Mund-Nasenschutz-Pflicht gilt weiterhin!
  • Die Einkaufswagenpflicht gilt nicht mehr.
  • Die 50-Meter-Regel, die bislang Corona-bedingt beim Außerhausverkauf ( Eisverkauf, Imbiss) galt, wurde aufgehoben.
  • In Innenräumen dürfen fortan 200 statt wie bisher 100 Personen zusammenkommen. Im Freien wird die Obergrenze von 300 auf 500 Personen angehoben.
  • Gaststätten dürfen bis 2 Uhr nachts öffnen. Bislang galt Mitternacht als Sperrstunde. Bars, Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen!
  • Tagesreisen nach Mecklenburg-Vorpommern bleiben weiterhin untersagt!
  • Im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel ist die Mund-/Nase-bedeckung Pflicht.

Wenn vor Ort Krankheitssymptome des Coronavirus auftreten, wenden Sie sich bitte an das örtliche Gesundheitsamt in der von Ihnen bereisten Region oder rufen Sie den bundesweiten Patientenservice unter 116 117 an.

Offizielle Informationen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern >>>

Einreise von Tagesgästen aus anderen Bundesländern derzeit in Mecklenburg-Vorpommern nicht erwünscht

Verstöße gegen unerlaubte Einreise von Tages(!)-Gästen in Corona-Zeiten kann teuer werden

Anreise durch eine Allee zur Insel Rügen

Anreise durch eine Allee zur Insel Rügen

Bei einer unerlaubten Einreise droht Tagestouristen in Mecklenburg-Vorpommern ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2000 Euro, so das Innenministerium. Die Landespolizei werde Kontrollen durchführen, ob Touristen rechtmäßig im Bundesland sind. Ab wann Tagestouristen wieder nach Mecklenburg-Vorpommern dürfen, sei noch nicht absehbar, hieß es vom Wirtschaftsministerium.

PS: Von dieser Maßnahme nicht betroffen sind Urlauber aus anderen Bundesländern, die ab 25. Mai ein Hotel oder eine Ferienwohnung gebucht haben. Familienbesuche sind ebenfalls wieder möglich.