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Endlich wieder schön Essen gehen, endlich wieder ein tollen Urlaub an der Ostsee verbringen: Der Lockdown im Tourismus in Mecklenburg Vorpommern neigt sich dem Ende!
Gestern Abend konnte man dann aus dem Medien erfahren: „Am 7. Juni soll zunächst der Übernachtungstourismus für Einheimische öffnen. Am 14. Juni öffnen laut Schwesig die Hotels, Pensionen, Campingplätze und Ferienwohnungen auch wieder für Menschen aus ganz Deutschland.“ Quelle: www.ndr.de
Was bedeutet das für die Vermieter von Ferienunterkünften in Mecklenburg Vorpommern?
Ab 14.06.2021 dürfen Vermieter aus Mecklenburg Vorpommern Ihre Ferienunterkünfte wieder vermieten.
Zu den Einreisebestimmungen für Gäste aus anderen Bundesländern sagte die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
„Alle, die doppelt geimpft oder genesen sind, dürfen ohne Test einreisen. Für alle anderen gelte eine Testpflicht bei der Einreise – auch für Kinder ab dem Schulalter. Buchungen seien ab sofort möglich.“ Quelle: www.ndr.de
Was bedeutet dass für die Gastronomie in Mecklenburg Vorpommern?
Die Innen- und Außengastronomie darf am 23. Mai öffnen. In den Außenbereichen besteht keine Testpflicht. Wer drinnen sitzen möchte, muss einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen.
Es wurde keine Sperrstunde für die Gastronomie festgelegt.
Was bedeutet dass für den Einzelhandel in Mecklenburg Vorpommern?
Laut Ministerpräsidentin Schwesig darf der Einzelhandel in ganz Mecklenburg-Vorpommern am 25. Mai wieder öffnen. Dasselbe gelte für körpernahe Dienstleistungen, wie zum Beispiel Fußpflege oder Kosmetik. Da der Landkreis Vorpommern-Rügen bereits eine Inzidenz von unter 50 hat, darf der Einzelhandel in diesem Kreis bereits am 21.05.2021 öffnen.
Schauen Sie bitte auch auf den Frage/Antwortkatalog zum Thema „Die aktuellen Corona-Regeln in MV“ des Norddeutschen Rundfunks.