Aktuelle Einreisebestimmungen für Urlauber in Mecklenburg-Vorpommern:
Alle in unserem Rügen-Blog genannten Bestimmungen sind mit diesem Beitrag hinfällig!
Ab jetzt gilt:
- Sie sind seit mind. 14 Tagen vollständig geimpft. Nachweis über Impfpass oder Impfbescheinigung.
- Sie sind bereits genesen (Bestätigung des Gesundheitsamtes oder Arztes oder positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 6 Monate ist).
- Sie können einen nicht älter als 24 Stunden negativen PoC-Antigenschnelltest-Nachweis oder einen nicht älter als 48 Stunden alten PCR-Test-Nachweis vorweisen. Kinder unter 6 Jahren sind von den Testerfordernissen ausgenommen.
Sie müssen während ihres Aufenthalts keinen erneuten Testnachweis für die Unterkunft erbringen.
Weitere Informationen zu den aktuellen Corona-Bestimmungen in Mecklenburg-Vorpommern