Schlagwort-Archiv: Corona Rügen

Corona-Lockdown und Konsequenzen für Rügen-Urlauber

Rügen zählt zu den Top-Reisezielen Deutschlands.
Leider ist derzeit ein Urlaub auf der beliebten Urlaubsinsel nicht möglich – so lange die Bestimmungen des bundesweiten Lockdowns wegen CoViD-19 gelten.

Gast: Falls ich wegen Reiseeinschränkungen durch Corona nach Rügen nicht anreisen darf, habe ich das Anrecht auf Reiserücktritt und Rückzahlung der Anzahlung?

Sagt der Vermieter den Aufenthalt ab, weil er aufgrund eines behördlichen Verbots nicht vermieten darf, muss der Gast den Mietpreis nicht bezahlen.
Eventuelle Anzahlungen an den Vermieter sind zu erstatten.
Sind Sie bereits angereist und verlangt der Vermieter aufgrund eines Beherbergungsverbots eine vorzeitige Abreise, kann er die entstanden Kosten nur anteilig für den tatsächlich verbrachten Aufenthalt verlangen.
Reisegäste müssen eventuelle Zusatzkosten für die vorzeitige Abreise selber tragen.

Gast: Ich bin in Quarantäne. Zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich meine Reise nach Rügen nicht antreten kann?

Viele Reiserücktrittversicherungen enthalten Klauseln, die Krankheiten, die von der WHO als Pandemie eingestuft werden, vom Versicherungsschutz ausschließen!
Am 11. März wurde CoViD-19 als Pandemie eingestuft.
Bei einer Erkrankung am SARS-Corona-Virus-2 nach dem 11. März 2020 ist bei Versicherungen, die eine solche Klausel enthalten, daher kein versicherter Rücktrittsgrund mehr gegeben! Sie sollten somit im Vorfeld bei Ihrer Versicherung klären, ob sie bei einer Erkrankung am Coronavirus auch versichert sind.

Stand 07.01.2020

Corona Rügen: Neue Corona-Verordnung seit 10.07.2020 in Mecklenburg-Vorpommern

Corona Bestimmungen für die Insel Rügen / Mecklenburg-Vorpommern – Stand 10.07.2020

Öfter kommt die Frage: „Welche Einschränkungen gibt es aktuell wegen Corona auf der Insel Rügen?“ Da die Insel im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern liegt, gilt seit dem 10.07.2020 folgende Corona-Verordnung auch für Rügen:

    Anreise nach Mecklenburg-Vorpommern bzw. Insel Rügen

  • Sofern die Anreise nicht aus einem Landkreis mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage (Basis RKI) vor der geplanten Anreise erfolgt, ist diese gestattet.

    Tagesaktuelle Infos welche Landkreise betroffen sind: Tagesaktuelle COVID-19-Fälle der letzten 7 Tage/100.000 Einwohner.

  • Weitere Maßnahmen der Landesregierung gegen Corona-Ausbreitung in Mecklenburg-Vorpommern

  • Die Corona-bedingte Höchstgrenze für den öffentlichen Raum von 10 Personen gilt nicht mehr. Die Einhaltung des Abstandsgebots und der Mund-Nasenschutz-Pflicht gilt weiterhin!
  • Die Einkaufswagenpflicht gilt nicht mehr.
  • Die 50-Meter-Regel, die bislang Corona-bedingt beim Außerhausverkauf ( Eisverkauf, Imbiss) galt, wurde aufgehoben.
  • In Innenräumen dürfen fortan 200 statt wie bisher 100 Personen zusammenkommen. Im Freien wird die Obergrenze von 300 auf 500 Personen angehoben.
  • Gaststätten dürfen bis 2 Uhr nachts öffnen. Bislang galt Mitternacht als Sperrstunde. Bars, Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen!
  • Tagesreisen nach Mecklenburg-Vorpommern bleiben weiterhin untersagt!
  • Im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel ist die Mund-/Nase-bedeckung Pflicht.

Wenn vor Ort Krankheitssymptome des Coronavirus auftreten, wenden Sie sich bitte an das örtliche Gesundheitsamt in der von Ihnen bereisten Region oder rufen Sie den bundesweiten Patientenservice unter 116 117 an.

Offizielle Informationen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern >>>