In Dörfern und Orten mit vielen reetgedeckten Häusern auf Rügen sind Raketen und Böller auch zu Silvester strengstens verboten
Zum Jahreswechsel wird es viele Urlauber auf die Insel Rügen ziehen. Einige kommen wegen den großen Feuerwerken und dem Silvestertrubel in die Ostseebäder Binz, Sellin, Baabe, Göhren oder zum jährlichen Höhenfeuerwerk am Kap Arkona.
Aber es gibt auch Regionen auf der Insel, wo nicht geknallt bzw. ein Feuerwerk gezündet werden darf! Auch sind einigen Bereiche in den Ostseebädern betroffen: Auch hier ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Silvesterraketen strengstens verboten! Dazu zählen im Ostseebad Baabe der Bereich „Alt-Baabe“ mit seinen Reetdachhäusern.
Auch in den Naturschutzgebieten und im Biosphärenreservat Südost-Rügen sind Feuerwerke tabu!
Nachdem in der Silvesternacht 2009 ein rohrgedecktes Wohnhaus in Groß Zicker auf Grund eines Feuerwerkskörpers bis auf die Grundmauern abbrannte, gibt es in den Orten, Groß Zicker, Gager, Alt Reddevitz kein privates und schon gar nicht öffentliches Feuerwerk! Diesen Umstand zu verdanken, gehören diese drei Orte zu den beliebtesten, ruhigen Urlaubsorten zum Jahreswechsel auf Rügen.
Aber auch im Ort Lobbe auf der Halbinsel Mönchgut ist es relativ ruhig zum Jahreswechsel, da dieser Ort aus vielen Reetdachhäusern besteht. Somit ist in Lobbe das Abbrennen von Feuerwerk nur an einem gesonderten Strandbereich erlaubt.
Die Halbinsel Mönchgut ist somit optimal für Gäste, die auf Feuerwerk und Knallerei verzichten möchten.
• Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Groß Zicker
• Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Gager
• Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Alt Reddevitz
• Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Lobbe
Silvester-Urlaub mit Hund ohne Feuerwerk und Böller auf Rügen verbringen
Gerade wenn man mit seinem Hund ein Silvester ohne Feuerwerk bzw. wenig Böllern erleben möchte, dem bietet sich besonders in Ferienhaussiedlungen mit Reetdachhäusern wie dem Rehbergort oder dem Weiler Goos und natürlich die Orte Groß Zicker, Gager, Alt Reddevitz im Südosten Rügens an. Denn hier gelten der §23 Abs. 1 des Sprengstoffgesetzes:
„Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.“ und auch das Bundesnaturschutzgesetz (§39): „Es ist verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen…“.
Somit besteht in diesen Naturschutzgebieten praktisch ein Feuerwerksverbot. Wer sich nicht daran hält, kann mit drastischen Strafen rechnen.
Für Reetdachhäuser und Schilfdachhäuser, die nicht in den benannten Naturschutzgebieten liegen gilt: Beim Abbrennen von Raketen ist ein Abstand von 200 Metern von brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen einzuhalten! Aber auch in einigen Ostseebädern ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Silvesterraketen strengstens verboten. Also vorher bei Ihrem Vermieter nachfragen, bevor es Probleme gibt.