Anbieter von Ferienunterkünften in Mecklenburg Vorpommern zahlen ab jetzt wieder saisonale GEZ Gebühren für die zur Verfügung gestellten Rundfunkgeräte

Laut »MVregio« vom 7.3.2008 haben die Rundfunkanstalten bei Ferienwohnungen eine saisonale Abmeldung wieder zugestimmt.
Voraussetzung für die Abmeldung ist, dass diese für mindestens 3 Monate im Jahr erfolgt, weil in dieser Zeit die Unterkunft nicht zur Vermietung angeboten wird. Allerdings ist dann für die Zeit des Vermietungsangebots die volle Gebühr zu bezahlen. Eine Berufung auf die in § 5 Abs. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelte Privilegierung für Zweitgeräte soll nicht möglich sein.

Quelle: http://www.mvregio.de/97063.html –> Seite leider gelöscht!

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