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Wo man auf Rügen nicht angeln darfAuf und rund um Rügen gelten Schutzzonen, in welchen das Angeln strengstens verboten ist. Das Betreten von Landseite ist meistens verboten oder unter Einhaltung von bestimmten Verhaltensregeln erlaubt. Schilder, wenn auch teilweise schlecht positioniert, verweisen auf diese Schutzzonen und die Verhaltensregeln. Zuwiderhandlungen werden durch die hiesigen "Nationalpark- Ranger" oder anderen Behörden zur Anzeige gebracht. Unwissenheit schützt hier garantiert nicht! Desweiteren gibt es "Laichschonbezirke" rund um Rügen, welche jährlich durch die oberste Fischereibehörde zeitlich begrenzt festgelegt werden. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei den Vergabestellen des Touristenfischereischeins (auch Touristenangelschein genannt), den Verkaufsstellen für die Anglerlaubnis, bei einheimischen Anglern und Fischern. *alle Angaben ohne Gewähr |
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Karten und weitere Infos in den PDF-Dateien des Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit
und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern: |
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Angeln im nördlichen Greifswalder Bodden | Informationen zum Angeln und zur Fischerei in M-V |
Angeln Bereich Rügendamm (ANGELVERBOT!) | Angeln im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft |
Genaue und aktuelle(!) Infos zu Schutzzonen erhalten Sie auf Nachfrage beim Landesamt:Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern Thierfelderstraße 18 18059 Rostock Telefon: 0381 4035 0 Telefax: 0381 4001 510 E-Mail: poststelle@lallf.mvnet.de Am besten Sie notieren sich die Kontaktinfos z.B. im Smartphone. Sie haben dann gleich den richtigen Ansprechpartner. |