... Orte auf der Insel Rügen mit und ohne Kurtaxe, Preise und Befreiung, Gründe und Leistungen der Kurabgabe sowie Infos zu Kurtaxe-Bezahlstellen


Kurtaxe z.B. für die Strand-Pflege in Binz
Kurtaxe z.B. für die Strand-Pflege in Binz

Was ist eine Kurtaxe bzw. Kurabgabe?

Die Kurabgabe ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes. Die Verwendung der Kurabgabe dient zur anteiligen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen.

Damit den Urlaubern eine abwechslungsreiche Infrastruktur geboten wird, erheben einige Orte, Kurorte, Erholungsorte und alle Ostseebäder Rügens die Kurtaxe/Kurabgabe. Die Beträge die Urlauber und Gäste im Erhebungsgebiet gelten pro Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag gleich ein Aufenthaltstag) und variieren von Ort zu Ort.

Die Ostseebäder Baabe, Göhren, Mönchgut und Sellin erheben eine einheitliche Kurabgabe.

Die Kurabgabe wird in allen Erhebungsbereichen für Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten, öffentliche Freizeitanlagen oder auch für kulturelles Rahmenprogramme verwendet. Eine Kurkarte berechtigt Sie weiterhin zu verschiedenen, individuell je Ort angebotenen Freizeitbeschäftigungen wie beispielsweise Führungen oder Kinderbetreuung, sowie zu ermäßigten Eintrittspreisen für Ausstellungen und Museen.

Wo bezahlt man die Kurtaxe?

Die Kurtaxe kann man direkt beim Vermieter oder bei der zuständigen Kurverwaltung oder im Zentrum für Touristik zahlen. Fragen Sie deshalb bitte Ihren Vermieter. Wichtig jedoch ist, dass die Kurtaxe direkt am Tag der Anreise gezahlt wird.

Kurtaxe Altefähr

Ganzjährige Abgabe

Die Gemeinde Seebad Altefähr erhebt eine Übernachtungssteuer in Höhe von 6 % auf den Netto-Zimmerpreis.

Stand: 05.09.2023 - Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Kurtaxe Ostseebad Binz + Prora

Ganzjährige Abgabe

Im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Binz: 2,80 € pro Tag und Person und Aufenthaltstag(An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet.)gleichermaßen gültig für Tages- und Übernachtungsgäste Jahreskurabgabe: 84,00 € pro Person und Kalenderjahr

Abgabenbefreiung

  • Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
  • Personen ab einem Behinderungsgrad von 100, keine Befreiung für Begleitpersonen
  • keine Befreiung für Angehörige ersten Grades bei unentgeltlicher Unterbringung in der Hausgemeinschaft
  • Halter und Besitzer von Assistenzhunden (Nachweis im Schwerbehindertenausweis erforderlich)

Hunde

Für mitgebrachte Hunde ist unabhängig von der Reisezeit ganzjährig eine Aufenthaltsabgabe in Höhe von 1 € pro Tag zu entrichten (max. 30 € pro Jahr). Befreiung für Halter und Besitzer von Assistenzhunden

Kostenfreie Leistungen für Sie mit der Binzer-Bucht-Card (Kurkarte)

  • Nutzung der Bäderbahn in Binz (gilt nicht für Jagdschloss- und Proraexpress sowie Rügensche BäderBahn „Rasender Roland“)
  • Nutzung des öffentlichen Busses (VVR) im Gemeindegebiet Binz - Linie 22 | 24 | 27 (Ortsbus) innerhalb der Tarifwabe 220
  • Ausleihe von Büchern, DVDs und anderem in der Bibliothek mit Leecke im Kleinbahnhof Binz
  • Konzerte und verschiedene andere Veranstaltungen u.a. auf dem Kurplatz
  • Nutzung aller Strandtoiletten in Binz und Prora, in der Schmachter-See-Straße, im Haus des Gastes und im Kleinbahnhof
  • Ortsführung durch Binz
  • Strandnutzung in Binz und Prora
  • Eintritt ins Museum Ostseebad Binz (Kleinbahnhof)

Ermäßigte Leistungen für Inhaber der Binzer-Bucht-Card (Kurkarte)

  • Eintritt im Erlebnisbad Vitamar im IFA Rügen Hotel & Ferienpark
  • Besuch von Veranstaltungen u.a. im Haus des Gastes
  • Bustagesfahrten der Firma Boy Tours (Buchung im Haus des Gastes)
  • Bustagesfahrten
  • Eintritt im Theater Putbus und in der Lachmöwe Baabe
  • Verschiedene Führungen und Wanderungen
  • 25 % auf die Platzgebühr des Binzer Tennisvereins
  • Anwendungen und Produkte im Studio „Sauerstoff-Cosmetic & mehr“
  • Ticketpreise an der Wasserskiseilbahn in Zirkow
  • Sail & Surf Segelschule Binz
  • Eintritt in das Naturerbe Zentrum Rügen in Prora mit Baumwipfelpfad

Stand: 22.01.2021 - Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Kurtaxe Seebad Breege/Juliusruh

Zeitraum Preis Ermäßigt
01.05.–30.09. 1,80 € pro ÜN und Erwachsener 1,50 €
01.10.–30.04. 1,50 € pro ÜN und Erwachsener 80 €

Befreiungen

  • Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres (10. Geburtstag — 1 Tag)
  • Personen mit einem Behinderungsgrad von 100 gegen Vorlage des Ausweises und deren erforderliche Begleitperson(Voraussetzung Kennzeichen B oder G auf dem amtlichen Schwerbehindertenausweis)
  • Halter und Besitzer von Assistenzhunden, das heißt Blindenführhunde, medizinische Signalhunde, Behindertenbegleithunde, für die Zahlung der Abgabe für die vorgenannten Hunde, wenn im Ausweis eines schwerbehinderten Menschen, der ein Hund mitführt, die Berechtigung zur Mitnahme eines Assistenzhundes nachgewiesen ist.
  • Im Einzelfall kann die Kurabgabe ganz oder teilweise erlassen werden, wenn ihre Einziehung nach Lage des einzelnen Falls für den Abgabepflichtigen eine besondere soziale oder unbillige Härte bedeuten würde.

Abgabe für Hunde im Erhebungsbereich

Für mitgebrachte Hunde ist unabhängig von der Reisezeit ganzjährig eine Aufenthaltsabgabe in Höhe von 0,80 € pro Tag zu entrichten.

Ermäßigte Leistungen mit der Kurkarte

  • Kinder in Begleitung ihrer Eltern vom Beginn des 10. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres.
  • Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende bis zum vollendeten 27.Lebensjahr, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden.
  • Schwerbehinderte ab 50% Behinderung, sofern sie den Behindertenausweis vorlegen.
  • Begleitpersonen von körperbehinderten Gästen, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird.
  • Rentner und im Vorruhestand befindliche Personen, die ihren Rentennachweis bzw. Vorruhestandsnachweis vorlegen.

Tagesgäste, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten, ohne dort zu übernachten, unterliegen ebenfalls der Abgabepflicht, soweit sie die zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen tatsächlich nutzen oder an Veranstaltungen teilnehmen.

Stand: 11.01.2022 - Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Kurtaxe in Dranske

Zeitraum Preis Ermäßigt
01.05.–31.10. 1,50 € pro ÜN und Erwachsener 1,00 €
01.11.–31.04. 1,00 € pro ÜN und Erwachsener 0,50 €

Befreiungen

  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
  • Schwerbehinderte und Schwerkriegsbeschädigte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit 100 v.H. beträgt, soweit sie selbst die Kosten des Aufenthaltes in voller Höhe tragen (Selbstzahler)
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Schwerkriegsbeschädigten, die lt. amtlichem Ausweis auf völlig ständige Begleitung angewiesen sind, auf Antrag.
  • Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Zahlung der Kurabgabe sind nachzuweisen.

Ermäßigte Leistungen für Kurkartenbesitzer

  • Kinder in Begleitung ihrer Eltern vorn Beginn des 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende bis zum vollendeten 27.Lebensjahr, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden.
  • Schwerbehinderte mit mehr als 50% Behinderung, sofern sie den Behindertenausweis vorlegen, sowie Begleitpersonen von körperbehinderten Gästen, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird.

Stand: 2020 Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Kurtaxe in den Ostseebädern Baabe, Göhren, Sellin, sowie das Ostseebad Mönchgut mit den Ortsteilen Thiessow, Alt Reddevitz, Gager, Groß Zicker, Klein Zicker, Lobbe, Mariendorf, Middelhagen

Jahreskurabgabe (01.01.–31.12.)
Abgabentatbestand Jahrespreis
Jahreskurkarte Erwachsener / Vollzahler ab dem vollendeten 14. Lebensjahr 97,58 €
Jahreskurkarte Kind ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 48,79 €
Jahreskurkarte für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 48,79 €
Jahrespauschale Gasthund 15,98 €
Kurabgabe für die Nebensaison (07.01.–30.04. und 01.11.–31.12.)
Abgabentatbestand Tagespreis
Erwachsener ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 2,55 €
Kind bis zum vollendeten 7. Lebensjahr befreit
Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 1,27 €
Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 2,55 €
Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 1,27 €
Pro Gasthund vom Hundeinhaber 0,53 €
Kurabgabe für die Hauptsaison (01.05.–31.10. – 20.12. - 06.01.)
Abgabentatbestand Tagespreis
Erwachsener ab dem vollendeten 14. Lebensjahr 3,25 €
Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr befreit
Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 3,25 €
Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 1,62 €
Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 80  1,62 €
Pro Gasthund vom Hundeinhaber 0,53 €

NEU! Durch die Fusion der Gemeinden Gager, Middelhagen und dem Ostseebad Thiessow wurde das Ostseebad Mönchgut geschaffen.

  • An- und Abreisetag gelten jeweils als ein Tag.
  • Die Kurabgabeschuld besteht für jeden Aufenthaltstag.

Fälligkeit und Erhebungsform

  • Die Kurabgabe wird gleichzeitig fällig mit dem Meldevorgang am Tag der Ankunft gemäß der §§ 29 und 30 Bundesmeldegesetz.
  • Tagesgäste, die nicht im Gemeindegebiet übernachten, haben eine Tageskurkarte bei der Gemeinde Mönchgut zu lösen.
  • Die Jahreskurabgabepflicht entsteht am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres, für das die Abgabe erhoben wird.
  • Jeder Beherberger, wie auch dessen Bevollmächtigter ist verpflichtet, die Kurabgabe im Auftrag der Gemeinde Mönchgut für den beabsichtigten Aufenthaltszeitraum von den Abgabepflichtigen einzuziehen.
  • Für verloren gegangene Kurkarten, deren Meldeschein vorliegt, können ausschließlich von der Gemeinde Mönchgut gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,71 € je Kurkarte entsprechende Ersatzdokumente ausgestellt werden.

Wofür wird die Kurabgabe genutzt?

  • Strandreinigung am Ostseestrand
  • Überwachung der Badewasserqualität am Ostseestrand
  • Überwachung ausgewiesener Strandabschnitte durch die DLRG
  • Instandhaltung der Spielplätze
  • Müllentsorgung
  • Instandhaltung der Parkplätze
  • Pflege/ Instandhaltung der Strandpromenade & Grünanlagen in der Gemeinde Mönchgut

Was erhalten Sie für die Kurabgabe?

Kostenfreie Leistungen mit der Kurkarte:

  • Serviceleistungen wie Informationsmaterial, Auskünfte & Kartenvorverkauf in unseren Tourist-Informationen
  • Busfahren mit der Linie 20/21 der VVR (von Klein Zicker bis Abzweig Seedorf), mit dem Göhrener Ortsbus sowie dem Selliner Ortsbus
  • geführte Wanderungen & Radtouren über Mönchgut
  • weitere ausgewählte Veranstaltungen der Kurverwaltung wie Lesungen und Vorträge
  • Strandbenutzung
  • Benutzung der öffentlichen Toiletten

Ermäßigte Leistungen mit der Kurkarte:

  • Eintritt ins Schulmuseum Middelhagen und Pfarrwitwenhaus Groß Zicker
  • Kirchenkonzerte in Middelhagen und Groß Zicker
  • ausgewählte Veranstaltungen der Kurverwaltung wie Sportangebote & Kinderprogramm
  • Karten für das Theater Putbus & Kabarett Lachmöwe

Hinweis: Die Kurkarte bietet Ihnen auch in anderen Orten attraktive Vorteile.
Hierzu zählen die Bäder Göhren, Baabe, Sellin, Binz sowie die Erholungsorte Lancken-Granitz, Putbus, Sassnitz und Lohme.

Bei den zur Verfügung gestellten Informationen handelt es sich um einen Abriss der Kurabgabesatzung der Kurverwaltung Mönchgut. Detaillierte Inormationen finden Sie unter https://www.ostseebad-moenchgut.de/wp-content/uploads/2022/12/Kurabgabesatzung-2023.pdf

Stand: 28.12.2022 - Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Kurtaxe Glowe

Zeitraum Preis Ermäßigt Jahreskurkarte
01.05.–30.09. 2,00 € pro ÜN und Erwachsener 1,50 € pro ÜN und Erwachsener 50 €
01.10.–30.04. 1,50 € pro ÜN und Erwachsener 1,00 € pro ÜN und Erwachsener 30 €

Befreiungen

  • Kinder unter 12 Jahren
  • Schwerbehinderte und Schwerkriegsbeschädigte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit 100 % beträgt, soweit sie selbst die Kosten des Aufenthaltes in voller Höhe tragen (Selbstzahler).
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Schwerkriegsbeschädigten, die lt. amtlichem Ausweis auf völlig ständige Begleitung angewiesen sind.
  • Personen die in der Gemeinde Glowe in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen.

Abgabe für Hunde im Erhebungsbereich

  • Für mitgebrachte Hunde ist unabhängig von der Reisezeit ganzjährig eine Aufenthaltsabgabe in Höhe von 0,50 € pro Tag oder die Jahresgebühr von 20 € zu entrichten.

Ermäßigte Leistungen für Kurkartenbesitzer

  • Kinder und Jugendliche von 13-17 Jahren
  • Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden.
  • Schwerbehinderte ab 50% Behinderung, sofern sie den Behindertenausweis vorlegen
  • Begleitpersonen von körperbehinderten Gästen, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird.
  • Rentner und im Vorruhestand befindliche Personen, die ihren Rentennachweis bzw. Vorruhestandsnachweis vorlegen.

Stand: Juni 2023, alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Kurtaxe Lancken-Granitz (Ortsteile Blieschow, Burtevitz, Dummertevitz, Garftitz, Gobbin, Lancken Granitz, Neu Reddevitz und Preetz

Die Kurabgabe beträgt 1,10 € pro Tag und Person. An und Abreisetag gelten jeweils als ein Tag. Die Kurabgabeschuld besteht für jeden Aufenthaltstag. Die Jahreskurkarte kostet 44 €.

Befreiungen

  • von der Kurabgabe sind freigestellt: der Ehegatte, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwäger und Schwägerinnen ersten Grades von Personen Komma die in der Gemeinde ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sofern die Verwandten Personen unentgeltlich und ohne Kostenerstattung in den häuslichen Gemeinschaft aufgenommen werden Punkt
  • Reisende, Handelsvertreter und andere tätige Personen in Ausübung ihres Berufs, wenn sie ihre Tätigkeit der Gemeinde Lancken Granitz nachweisen und die öffentlichen Kur- und Erholungseinrichtungen nicht in Anspruch nehmen.
  • Schwerbehinderte ab 80% und deren Begleitperson sind gegen Vorlage des entsprechenden amtlichen Ausweises von der Kurabgabe befreit.

Stand: 28.08.2020 - Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Kurtaxe in Lohme

Zeitraum Preis Ermäßigt
01.05.–30.09. 1,00 € pro ÜN und Erwachsener 0,75 €
01.11.–30.04. 0,75 € pro ÜN und Erwachsener 0,50 €

Befreiungen

  • Kinder unter 12 Jahren
  • Schwerbehinderte und Schwerkriegsbeschädigte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit 100 v.H. beträgt, soweit sie selbst die Kosten des Aufenthaltes in voller Höhe tragen (Selbstzahler),und deren Begleitperson

Ermäßigte Leistungen für Kurkartenbesitzer

  • Kinder in Begleitung ihrer Eltern von 13–17 Jahren
  • Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende, bis 27 Jahre (mit vorgelegtem Nachweis)
  • Schwerbehinderte ab 80% Behinderung und deren Begleitperson (mit vorgelegtem Nachweis)

Stand: 25.04.2018 - Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Kurtaxe für die Stadt Putbus und Ortsteile Alt Lanschvitz, Altkamp, Beuchow, Freetz, Groß Stresow, Güstelitz, Kasnevitz, Ketelshagen, Klein Stresow, Krakvitz, Krimvitz, Lauterbach, Lonvitz, Muglitz, Neuendorf, Neukamp, Vilmnitz und Wreechen

Zeitraum Preis
01.05.-31.10. 2,20 € pro ÜN und Erwachsener
01.11.-30.04. 1,10 € pro ÜN und Erwachsener
Kurtaxe für Hunde 0,50 € je Tier und Tag

Kostenfreie Leistungen

  • Das ÖPNV-Busnetz der VVR kann in der Hauptsaison (1.5.-31.10.) im Stadtgebiet Putbus (Waben 202 + 245) entgeltfrei ohne Begrenzung der Häufigkeit genutzt werden
  • Kostenfreie Benutzung der öffentlichen Toilettenanlagen in Neuendorf, Wreechen, Goor und an der Orangerie.
  • Von Anfang Juni bis Ende August immer montags ein kostenfreies Musikalisches Picknick im Schlosspark. Genießen Sie zwei schöne Stunden bei Livemusik und Picknick im außergewöhnlichen Ambiente.
  • Kostenfreie ruhige Naturstrände abseits von Trubel und Hektik, die regelmäßig gereinigt und gepflegt werden.
  • Kostenfreie Benutzung der Strände in Binz mit Prora, Sellin, Baabe, Göhren, Mönchgut, Sassnitz und Lohme.
  • Einen Hotspot und Informationsmaterial in der Stadtinformation Alleestrasse 2 und ein Informations-Terminal am Eichendamm im Lauterbacher Hafen.
  • YOGA im Park. Kostenfreie Teilnahme an jedem Dienstag vom 15. Juni bis zum 15. September. Treffpunkt am Marstall Putbus.

Ermäßigte Leistungen

  • Ermäßigung von 50% für eine Exkursion zur Insel VILM von April bis Oktober. Dieses Angebot gilt für eine einmalige Buchung pro Kurkarte. Anmeldung unter 038301-61896 erforderlich.
  • Ermäßigung von 50% für eine Stadt- und Parkführung durch die Magie von Putbus. Dieses Angebot gilt für eine einmalige Buchung pro Kurkarte. Anmeldung unter E-Mail: rambarts@rambarts.de erforderlich.
  • Ermäßigung von 50% für einen KERAMIK-Kurs an jedem Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr. Dieses Angebot gilt für eine einmalige Buchung pro Kurkarte. Anmeldung unter 01522-1744140.
  • Ermäßigung von 50% für Kinder für den Eintritt im Haus “Kopf Über”, Lauterbacher Strasse 10. Dieses Angebot gilt pro Kurkarte ganzjährig für einen Eintritt.
  • Ermäßigung von 50% für den Eintritt im Uhren- und Musikgerätemuseum, Alleestrasse 13 (ganzjährig).
  • Ermäßigung von 25% auf die Eintrittspreise der AHOI RÜGEN Bade- und Erlebniswelt in Sellin für Schwimmbad und Sauna unabhängig von der Häufigkeit der Benutzung (November bis April).
  • Ermäßigung von 25% auf Tickets für die Ausstellung der Kulturstiftung Rügen in der Orangerie (ganzjährig).
  • Ermäßigung von 10% bei Ticketkauf in der Stadtinformation für die Adler-Schiffe (ganzjährig).
  • Ermäßigung von 10% beim Ticketkauf in der Stadtinformation für das Nationalparkzentrum Königstuhl und Eintritt zum Königstuhl (ganzjährig).
  • Ermäßigung von 10% beim Ticketkauf in der Stadtinformation für Theaterkarten (ganzjährig).

Befreiung

  • Behinderte ab 80% und Kinder bis einschließlich 7 Jahren sind von der Kurabgabe befreit.

Stand: 30.12.2023 - Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Kurtaxe in Putgarten

Zeitraum Preis Ermäßigt
01.05.-30.09. 1,50 € pro ÜN und Erwachsener 1,00 € ermäßigt
01.10.-30.04. 1,00 € pro ÜN und Erwachsener 0,50 € ermäßigt
Jahreskurkarte pro Erwachsener 45 €
Jahreskurkarte ermäßigt pro Erwachsener 30 €

Befreiung

  • Kinder unter 12 Jahren
  • Jede 5. und weitere Person einer Familie (ab 3.Kind frei). Zur Familie werden die Ehegatten und dem Haushalt angehörende Kinder bis 25 Jahre gerechnet, soweit sie sich in einem Ausbildungsverhältnis oder im Grundwehrdienst/Zivildienst befinden und über kein eigenes Einkommen verfügen.
  • Eltern, Großeltern, Kinder, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und Söhne, Schwägern und Schwägerinnen von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren Hauptwohnsitz haben, wenn sie unentgeltlich in der häuslichen Gemeinschaft aufgenommen werden.
  • Teilnehmer an den von der Gemeinde Putgarten anerkannten Tagungen, Seminaren, Kongressen, Lehrgängen und Sportveranstaltungen für die erst 3 Tage des Aufenthalts
  • Personen, die sich nur zur Berufsausbildung oder Ausbildung und Erhebungsgebiet aufhalten.
  • Schwerbehinderte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit 100 v.H. beträgt, soweit sie selbst die Kosten des Aufenthaltes in voller Höhe tragen (Selbstzahler), und deren Begleitperson
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten und schwerkriegsbeschädigten, die laut amtlichen Ausweis auf völlig ständige Begleitung angewiesen sind, auf Antrag.

Ermäßigte Leistungen für Kurkartenbesitzer:

  • Kinder vom Beginn des 13. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden
  • Schwerbehinderte mit mehr als 50% Behinderung, sofern sie den Behindertenausweis vorlegen
  • Begleitpersonen von körperbehinderten Gästen, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird.
  • Rentner und im Vorruhestand befindliche Personen Komma die ihren Rentennachweis beziehungsweise vorruhe Nachweis vorlegen.
  • Den Trägern der Sozialhilfe, den Pflicht -und Ersatzkrankenkassen, den Versicherungsanstalten, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts kann auf Antrag für die von ihnen verschickten Person eine Ermäßigung der Kurabgabe von 15% gewährt werden

Stand: 12.02.2019 - Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Kurtaxe in Sassnitz

Zeitraum Preis Ermäßigt
01.05.-30.09. und 24.12.-03.01. + Ostern 1,50 € pro ÜN und Erwachsener 1,20 €
01.10.–23.12. und 04.01.–30.04. 1,00 € pro ÜN und Erwachsener 0,80 €

Befreiung

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

Ermäßigte Leistungen für Kurkartenbesitzer:

  • Jahreskurkarte pro Person (ab vollendetem 18. Lebensjahr) 52,00 €
  • Trägern von Sozialhilfe, Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und Kirchen der Religionsgesellschaften des Öffentlichen Rechts wird auf Antrag für die von ihnen verschickten Personen eine Vergünstigung von 20% gewährt
  • Schwerbehinderte ab 80% als Selbstzahler, nur mit vorgelegtem Nachweis)

Stand: 25.04.2018 - Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Kurtaxe in Wiek/Bohlendorf

Zeitraum Preis Ermäßigt
01.10.–31.05. 1,00 € pro ÜN und Erwachsener 0,75 €
01.06.–30.09. 1,25 € pro ÜN und Erwachsener 1,00 €
Ganzjährig 0,50 € pro ÜN und Hund, Jahreskarte 20,00 €
Jahreskurkarte Pauschalhöhe: 30,00 € 20,00 €

Befreiung

  • Kinder unter 6 Jahren
  • Schwerbehinderte und Schwerkriegsbehinderte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit 100 v.H. beträgt, soweit sie selbst die Kosten des Aufenthalts in voller Höhe tragen (Selbstzahler)
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Schwerkriegsbehinderten, die lt. amtlichen Ausweis auf völlig ständige Begleitung angewiesen sind, auf Antrag.

Ermäßigte Leistungen für Kurkartenbesitzer

  • Kinder in Begleitung vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden
  • Schwerbehinderte mit mehr als 50% Behinderung, sofern der Behindertennachweis vorliegt
  • Begleitperson von Körperbehinderten Gästen, wenn die Notwendigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird
  • Den Träger der Sozialhilfe, den Pflicht- und Ersatzkrankenkassen, den Versicherungsanstalten, den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts kann auf Antrag für die von Ihnen verschickten Person eine Ermäßigung der Kurabgabe von 15 % gewährt werden.

Stand: 23.01.2021 - Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.