Ausgewählte Naturschutzgebiete:
2 Nationalparks, 1 Biosphärenreservat und 28 Naturschutzgebiete
Die Ostseeinsel Rügen erstreckt sich über 926 km² und beherbergt zwei Nationalparks, ein Biosphärenreservat sowie 28 Naturschutzgebiete. Damit bietet Rügen eine einzigartige Vielfalt an Landschaftsformen auf vergleichsweise kleinem Raum – keine andere Ostseeinsel kann damit konkurrieren. Besucher erwartet eine beeindruckende Mischung aus Halbinseln, Nehrungen, kilometerlangen feinsandigen Stränden, Dünen, Buchten in verschiedenen Größen, schroffen Steilküsten, sanften Hügeln, Moorlandschaften, Seen und ausgedehnten Wäldern. Besonders schützenswerte Gebiete wurden als Biosphärenreservat, Nationalpark oder Naturschutzgebiet ausgewiesen und laden aufgrund ihrer Einzigartigkeit zu faszinierenden Wanderungen ein.
Der westliche Teil Rügens ist von weitläufigem Flachland geprägt, das landwirtschaftlich genutzt wird, während der östliche Teil hügeliger und teilweise dicht bewaldet ist. Die höchste Erhebung der Insel ist der 161,1m ü. NHN Piekberg im Waldgebiet Stubnitz auf der Halbinsel Jasmund, der somit auch der fünfhöchste Erhebung Mecklenburg-Vorpommerns ist. Hier wurde der Buchenwald im Nationalpark Jasmund im Juni 2011 von der UNESCO zum Weltnaturerbe erklärt. In den Naturschutzgebieten und im Biosphärenreservat Südost-Rügen erwartet Besucher eine unberührte Pflanzen- und Tierwelt.
Was sind Naturschutzgebiete?
Naturschutzgebiete dienen insbesondere der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und der daran gebundenen wildlebenden Tier- und Pflanzenarten. In ihnen ist jede Zerstörung, Veränderung oder Beeinträchtigung ausgeschlossen. Nutzungen sind nur soweit zulässig, wie sie dem Schutzzweck nicht entgegenstehen.
Quelle: http://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/natur/schutzgebiete_portal/schutzgebiete_mv.htm
Übersicht aller Naturschutzgebiete der Insel Rügen
- Dornbusch und Schwedenhagener Ufer
Region: Hiddensee
Größe: 10 ha
Schutz seit: 03.02.1937 - Dünenheide auf der Insel Hiddensee
Region: Hiddensee
Größe: 67 ha
Schutz seit: 11.09.1967 - Freetzer Niederung
Region: Putbus
Größe: 157 ha
Schutz seit: 12.09.1990 - Muglitzer Boddenufer
Region: Putbus
Größe: 157 ha
Schutz seit: 12.09.1990 - Granitz
- Insel Pulitz
- Insel Vilm
- Kniepower See und Katharinensee
- Göhrener Litorinakliff und Baaber Heide
- Having und Reddevitzer Höft
- Lobber Ort Nordperd
- Salzwiesen bei Middelhagen
- Schafberg bei Mariendorf
- Südperd
- Zicker
- Neuendorfer Wiek mit Insel Beuchel
- Hügel bei Neuensien
Region: Sellin
Größe:
Schutz seit: 12.09.1990 - Neuensiener See
Region: Sellin
Größe: 47,2 ha
Schutz seit: 12.09.1990 - Westufer des Selliner Sees
Region: Sellin
Größe:
Schutz seit: 12.09.1990 - Nordufer Wittow mit Hohen Dielen
Region: Halbinsel Wittow
Größe: 144 ha
Schutz seit: 08.02.1994 - Nordwestufer Wittow
- Kreptitzer Heide
- Quellsumpf Ziegensteine
bei Groß Stresow - Roter See bei Glowe
- Schmachter See und Fangerien
- Schmale Heide mit Steinfeldern
- Schoritzer Wiek
- Spyckerscher See und Mittelsee
- Steinfelder in der Schmalen Heide
- Tetzitzer See mit Halbinsel Liddow
& Banzelvitzer Berge - Vogelhaken Glewitz
- Wostevitzer Teiche
- Wreechener See
Wie verhält man sich in Naturschutzgebieten?
In einem Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung oder zu einer erheblichen oder nachhaltigen Störung führen können.
So ist es verboten:
- Pflanzen und Pilze oder einzelne Teile von ihnen abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureißen, auszugraben, zu entfernen oder sonst zu beschädigen
- wild lebenden Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder sie durch sonstige Handlungen zu stören oder ihre Eier, Larven, Puppen oder sonstige Entwicklungsformen oder Nester wegzunehmen, zu zerstören oder zu beschädigen
- Pflanzen oder Tiere anzusiedeln oder auszusetzen; das Gebiet außerhalb dafür bestimmter Wege zu betreten
- das Gebiet außerhalb dafür bestimmter Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren sowie diese oder Anhänger dort abzustellen
- außerhalb dafür bestimmter Wege zu reiten oder Pferde mitzuführen
- Hunde oder Katzen auf andere Weise als an einer kurzen Leine mitzuführen
- die Gewässer mit Fahrzeugen aller Art zu befahren
- in den Gewässern zu baden oder zu tauchen; Drachen, Ballone, Raketen jeglicher Art, Modellflugkörper mit Eigenantrieb oder Flugmodelle im Gebiet steigen zu lassen
- brennende oder glimmende Gegenstände oder Glas wegzuwerfen oder zurückzulassen oder Feuer zu machen
- zu zelten oder zu lagern
- die Ruhe der Natur durch Lärmen oder auf andere Weise zu stören
- das Gelände durch Abfälle, Abwässer oder auf sonstige Weise zu verunreinigen
- bauliche Anlagen, auch wenn sie keiner Genehmigung nach der Landesbauordnung bedürfen, zu errichten oder wesentlich zu verändern