Das Oberverwaltungsgericht kippt das Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern

Urlauber aus Risikogebieten dürfen ohne Test und Quarantäne an die Ostsee:

Für potentielle Urlauber aus inländischen Corona-Risikogebieten, die in Mecklenburg-Vorpommern Übernachtungen gebucht haben, gelten keine Beschränkungen mehr.

Herbsturlaub 2020 auf Rügen trotz Coronakrise möglich

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Am Dienstag gab das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald den Eilanträgen von zwei Hotelbetrieben statt, die gegen die geforderten Corona-Negativtests geklagt hatten. In der Begründung des OVG gibt es keinen sachlichen Grund, weshalb Beherbergungs-Gäste aus Risikogebieten anders zu behandeln seien als etwa Schüler, Studenten oder Berufspendler. Die Vorschriften zu Einreise und Aufenthalt von Beherbergungs-Gästen seien daher teilweise außer Vollzug gesetzt worden. Der Beschluss des Gerichts sei unanfechtbar (Pressemitteilung des OVG Greifswald).

Damit dürfen künftig auch Urlaubsgäste aus Risikogebieten ohne vorherigen Corona-Test anreisen und müssen auch nicht in Quarantäne.

Achtung! Reisende aus ausländischen Risikogebieten und Tagestouristen sollen laut Landesregierung das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern nicht besuchen dürfen.

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