Angeln Rügen - Der Touristenangelschein

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Welche gesetzlichen Vorschriften gelten, wenn ich auf Rügen angeln möchte?

Grundsätzlich besteht beim Fischfang in allen Gewässern der Insel Rügen (auch auf der Ostsee) die Fischereischeinpflicht. Sollten Sie keinen Fischereischein (Sachkundenachweis) von Mecklenburg-Vorpommern (M-V) haben, können Sie den zeitlich befristen "Touristenfischereischein" erwerben. Der Touristenangelschein wird für 28 Tage je Kalenderjahr erteilt. Für das Angeln auf Rügen werden auch die Fischereischeine der anderen Bundesländer anerkannt, soweit diese gültig sind und der Inhaber seinen Hauptwohnsitz nicht in M-V hat.

Der "Touristen-Fischereischein" (auch Touristenangelschein, Fischereischein, Touristenfischereischein, Angelerlaubnis, Angelkarte oder Küstenangelschein genannt) wird von den örtlichen Ordnungsbehörden und den angeschlossenen Ausgabestellen erteilt und gilt mit Ausnahme der Befristung wie ein Fischereischein auf Lebenszeit. Dieser wird direkt vor Ort auf Rügen durch die Stadtverwaltungen, Gemeinden erteilt, außer Sie haben gegen den § 7(4) des Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern verstoßen:

"Der Fischereischein ist zu versagen, wenn der Antragsteller innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, umweltschutz- oder wasserrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigerät rechtskräftig verurteilt worden ist."

Da Sie keine Prüfung für den Touristenfischereischein ablegen müssen, erhalten Sie eine Broschüre mit den zu beachtenden Regeln für eine fischwaidgerechte Handhabung der Angeln und der gefangenen Fische (Schonzeiten, Mindestmaße, Speergebiete für Angler).

Die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeines wie auch der Verlängerungsbescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt 20,- Euro, für die Verlängerung jeweils 13,- Euro [§ 2 Abs. 4 FSchVO]. Mit der Gebühr für die Erstausstellung sind die Fischereiabgabemarke und die Informationsbroschüre bereits abgegolten, für die Verlängerung wird eine Fischereiabgabe und Informationsbroschüre nicht ausgegeben.

Der Touristenfischereischein M-V gilt ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet (Binnengewässer und Küstengewässer) des Landes Mecklenburg-Vorpommern, er kann in den anderen Bundesländern nicht gegen einen regulären Fischereischein umgetauscht werden. (Stand 2012).


Antrag auf Ausstellung eines zeitlich befristeten Touristen-Angelschein

Den Antrag für einen Touristen-Angelschein können Sie unter nachfolgender Adresse als *.pdf Datei downloaden:

http://lallf.de/fileadmin/media/PDF/fischer/1_Formulare/F_Antrag_zbFS_2010.pdf

Wichtig! Der Antrag muß mindestens 10 Tage vor dem "Angeltermin" dem Amt vorliegen!

Den Antrag füllen Sie aus und schicken diesen mit einer Kopie Ihres Personalausweises an folgende Adresse:

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF)
Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft
Thierfelderstraße 18

18059 Rostock


Telefon: 0381 - 40 35 0     Fax: 0381 - 400 15 10

Zusätzlich benötigen Sie für bestimmte freigegebenen Binnengewässer eine Angelerlaubnis, da diese Gewässer teilweise verpachtet sind. In den Küstengewässern der Insel Rügen ist die Nutzung des Touristen-Fischereischeins unproblematisch, da diese unter Landeshoheit stehen.

Die Angelerlaubnis für die Küstengewässer kann bei der oberen Fischereibehörde und deren Fischereiaufsichtsstationen sowie bei vielen Angelserviceläden, Fremdenverkehrs- und Kurverwaltungen in der Küstenregion erworben werden.



Hier erhalten Sie Ihre Angelerlaubnis für Rügen:

Fundgrube Prora
Fachgeschäft für Angelausrüstungen und Anglerzubehör
Proraer Chaussee 50
18609 Prora

Internet: www.angeln-ruegen.de

Tel.: 038393 - 2406       Fax: 038393 - 31049

Weitere Informationen zum Thema "Angeln Rügen":


Touristenangelschein Rügen Slipstellen auf der Insel Rügen gesperrte Schutzzonen auf Rügen
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