Hundestrände der Insel Rügen

 
 

Infos zu den Hundestränden der Insel Rügen

Fast alle Kurverwaltungen der Insel Rügen weisen spezielle Strandbereiche als Hundestrände aus. An den Stränden der Bodden werden Sie zumeist keine Hundestrände finden. Beispielsweise sind Hunde am Strand von Neuendorf bei Putbus unerwünscht. Wenige Meter weiter befindet sich aber ein Strandabschnitt („Gelbe Ufer“), an dem sich keiner über Ihre Vierbeiner stört.
Hundestrände Rügen


Offizielle Hundestrände der Insel Rügen :
  • Ostseebad Binz
  • Ostseebad Göhren
  • Seebad Juliusruh
  • Gager
  • Ostseebad Sellin
  • Ostseebad Thiessow
  • Prora
  • Ostseebad Baabe
  • Seebad Glowe
  • Bakenberg

Hundestrand des Ostseebades Binz
Hunde am Hundestrand im Ostseebad Binz
Was sind Hundestrände?

Hundestrände sind von den Kurverwaltungen ausgewiesene offizielle Strandabschnitte, an denen Hundebesitzer mit ihren Vierbeinern problemlos spazieren dürfen. An diesen speziellen Stränden können Hunde auch unangeleint miteinander toben und ins Wasser laufen.

Kann man mit dem Hund längere Wanderungen am Strand ohne Leine machen?

Außerhalb der Hauptsaison darf man an allen Stränden mit dem Hund spazieren. Nehmen Sie als Hundebesitzer aber Rücksicht auf Ihre Mitmenschen. Es ist schwierig einzuschätzen, wie (ängstliche) Menschen und Hunde auf Ihren Hund reagieren und umgekehrt. Mit der Hundeleine können Sie unangenehme Situationen vermeiden oder leichter bewältigen!

An vielen beliebten Stränden der Ostsee, wie jene in Binz, Sellin und Baabe, oder Göhren und Thiessow gilt die „Satzung über die Strand- und Badeordnung“. Sie besagt zum Beispiel für das Ostseebad Binz:

Hunde im Strandgebiet des Ostseebades Binz

(1) In der Zeit vom 1. Mai bis 30. September ist es untersagt, mit Hunden den Strand zu betreten. Ausgenommen sind die ausgeschilderten Hundestrände. Für alle Hunde gilt Anleinpflicht. Ausgenommen von der Anleinpflicht ist die Zeit vom 01. Mai bis 30. September an den ausgewiesenen Hundestränden sowie für Blinden- und Therapiehunde, Begleithunde von Behinderten, Diensthunde der Behörden, Hunde des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes soweit der bestimmungsgemäße Einsatz dies erfordert.

(2) Durch Hunde verursachte Verschmutzungen sind vom Hundehalter unverzüglich zu beseitigen. Hierfür stehen den Hundebesitzern diverse Hundetoiletten an der Strandpromenade zur Verfügung.

(3) Eine Gefährdung oder Belästigung anderer Personen durch Hunde ist auszuschließen.


Unser Tipp zum Thema „Hundestrände Rügen“

Auf Rügen gilt im Allgemeinen: Je weniger ein Küstenabschnitt überlaufen ist, desto einfacher wird es mit Ihrem Hund. Die Insel bietet viele traumhafte und ruhig gelegene Strandabschitte, an denen sich der Tag am Meer mit dem Hund verbringen lässt! An solchen Stränden herrscht keine Anleinpflicht und Sie können mit dem Hund gemeinsam baden.
Rüganer und viele Urlauber mit Hund bevorzugen dabei abgelegene Ostseestrände wie die „Schaabe“ bei Glowe – ein ca. 10km langer Sandstrand –, den Strand bei Dranske, den Ostseestrand bei Nonnevitz oder die Boddenbereiche des Greifswalder Boddens. An allen Stränden sollten Sie die Hundeleine bei sich führen, um den eigenen Hund eventuell anzuleinen, wenn andere Vierbeinern oder Menschen herannahen.






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