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Wo man auf Rügen nicht angeln darf

Auf und rund um Rügen gelten Schutzzonen, in welchen das Angeln strengstens verboten ist. Das Betreten von Landseite ist meistens verboten oder unter Einhaltung von bestimmten Verhaltensregeln erlaubt. Schilder, wenn auch teilweise schlecht positioniert, verweisen auf diese Schutzzonen und die Verhaltensregeln.

Zuwiderhandlungen werden durch die hiesigen "Nationalpark- Ranger" oder anderen Behörden zur Anzeige gebracht.

Desweiteren gibt es "Laichschonbezirke" rund um Rügen, welche jährlich durch die oberste Fischereibehörde zeitlich begrenzt festgelegt werden.

Aktuelle Informationen erhalten Sie bei den Vergabestellen des Touristenfischereischeins (auch Touristenangelschein genannt), den Verkaufsstellen für die Anglerlaubnis, bei einheimischen Anglern und Fischern.

*alle Angaben ohne Gewähr

gesperrte Schutzzonen für Angler auf Rügen

Karten und weitere Infos in den PDF-Dateien des Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern:

Angeln im nördlichen Greifswalder Bodden Informationen zum Angeln und zur Fischerei in M-V
Angeln Bereich Rügendamm (ANGELVERBOT!) Angeln im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft

Genaue und aktuelle(!) Infos zu Schutzzonen erhalten Sie auf Nachfrage beim Landesamt:


Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock
Telefon: 0381 4035 0     Telefax: 0381 4001 510     E-Mail: poststelle@lallf.mvnet.de

Am besten Sie notieren sich die Kontaktinfos z.B. im Smartphone. Sie haben dann gleich den richtigen Ansprechpartner.

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Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.